Prüfungen

Prüfungen

  • Gesellenprüfung Teil I (neue Prüfung)

    Gesellenprüfung Teil I 2024


    Anmeldefrist und Berichtsheftabgabe:

    12. April 2024


    Modellausgabe:

    Mittwoch 15. Mai 2024


    Infotag:

    22. Juni 2024


    Kenntnisprüfung:

    Montag, 10. Juni 2024


    Fertigkeitsprüfung:

    - Gruppe 1:   01. Juli 2024

    - Gruppe 2:  02. Juli 2024

    - Gruppe 3:  03. Juli 2024

    - Gruppe 4:  04. Juli 2024

    - Gruppe 5:  05. Juli 2024


    Anfahrt 

  • Gesellenprüfung (alte Prüfung)

    Gesellenprüfung (GP) 1 Winter 2023/2024:


    Abholungsvollmacht für die Prüfungsarbeit


    Gesellenprüfung (GP) 2 Sommer 2024:


    Anmeldefrist und Berichtsheftabgabe:

    12. April 2024


    Modellausgabe:

    Mittwoch 15. Mai 2024

    Abholungsvollmacht für die Modelle


    Infotag:

    22. Juni 2024


    Kenntnisprüfung:

    Montag, 10. Juni 2024


    Fertigkeitsprüfung:


    - Gruppe 1: 08. - 11. Juli 2023

    - Gruppe 2: 15. - 18. Juli 2023


    - Mündliche Prüfung 19. Juli 2024


    Versand der Ergebnisse voraussichtlich ab 22.Juli 2024


    Anfahrt 


  • Fristen und rechtliche Informationen

    EINSENDESCHLUSS FÜR VORZEITIGE ZULASSUNG ZUR GESELLENPRÜFUNG ODER ABKÜRZUNG DER AUSBILDUNGSZEIT


    Für die Winterprüfung.

    Antrag muss bis 30. Juni bei der Innung eingereicht werden.


    Für die Sommerprüfung.

    Antrag muss bis 31. Januar bei der Innung eingereicht werden.


    Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.


    STICHTAG FÜR DIE GESELLENPRÜFUNG.


    Stichtag für die Winterprüfung ist der 31.03.

    d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.03. enden, kommen in die Winterprüfung


    Stichtag für die Sommerprüfung ist der 31.10.

    d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.10. enden, kommen in die Sommerprüfung


     


    FREISTELLUNG GESELLENPRÜFUNG.


    § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG), dort heißt es:


    (1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen, 4. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und 5. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.


    Rechthelfbelehrung


    Prüfungsordnung

  • Gesellenprüfungsausschuss

    Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses: stellv. Obermeister Andreas Ell


    Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses: 

    Tanja Kurtz & Alexander Oberneder


    Kontakt: info@szi.de

  • Lehrlingsstreitigkeiten

    Simon Bruns, Lars Schöberlein

    Kontakt:  info@szi.de

    Telefon: 089 599906-01

Bei Fragen, wenden Sie sich an:


Frau Forst 


Tel.. 089–599906 15

Fax: 089–599906 05


E-Mail: forst@szi.de

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