INHALTE UND ABLAUF
AUSBILDUNGSINHALTE
NACH LEHRJAHREN
Bei der Ausbildung zum/zur Zahntechniker/in handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung.
1. Ausbildungsjahr
(u.a.)
- Lesen und Anwenden von Verarbeitungsanleitungen
- Kriterien, nach denen man Werkzeuge auswählt
- Reinigung, Pflege und Instandhaltung der Werkzeuge
- Erstellung von zahntechnischen Planungen
- Weiterbearbeitung von ausgeformten Arbeitsunterlagen zu Spezialmodellen
- Anfertigung von Bißregistrierhilfen und Umsetzung in Kieferbewegungssimulatoren
2. Ausbildungsjahr
(u.a.)
- Einstellen, Programmieren und Handhaben von rotierenden Instrumenten, Öfen, Gußmaschinen, galvanotechnischen Bädern usw.
- Aufstellung von Zähnen nach Funktion und Ästhetik des Ober- und Unterkiefers in Wachs
- Funktionsorientierte Beurteilung vorgesehener Halte- und Stützelemente
- Herstellung von festsitzendem Zahnersatz
3./4. Ausbildungsjahr
(u.a.)
- Funktionsgerechtes Herstellen mehrgliedriger Brücken
- Patientengerechte Anpassung von Verblendungen durch Bemalen
- Anatomische Anpassung von Verblendungen und selektives Einschleifen von Funktionsflächen
- Herstellung individueller sowie konfektionierter Verbindungselemente
- Einarbeiten von Verbindungselementen durch Löten, Angießen und Kleben
- Konstruktion therapeutischer Geräte
ALLES ÜBER DIE AUSBILDUNG ALS ZAHNTECHNIKER/-IN
EMPFEHLUNGSSÄTZE FÜR AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN
Empfehlungssätze für Ausbildungsvergütungen ab dem Ausbildungsjahr 2025:
- Lehrjahr 800,- €
- Lehrjahr 850,- €
- Lehrjahr 950,- €
- Lehrjahr 1000,- €
Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungssätze für neue Ausbildungsverträge gelten, die ab dem Jahr 2025 geschlossen werden. Der Vorstand der SZI weist alle Ausbildungsbetriebe darauf hin, dass selbstverständlich auch bestehende Verträge angepasst werden können.
LEHRVERTRAG HWK MÜNCHEN UND OBERBAYERN
LEHRVERTRAG HWK NIEDERBAYERN OBERPFALZ
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